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Mehrwertsteuer-Erhöhung ab dem 01.01.2024:
​Wie Du die Rückkehr gut meisterst.

Auf die MwSt.-Erhöhung bzw. Rückkehr zu 19% zum Jahreswechsel 2023/2024 bist Du mit unserer Hilfe bestens vorbereitet. 

Wie Du die Umstellung erfolgreich durchführen kannst, erfährst Du auf dieser Seite. 


Diese Anleitung ist nur für Deutschland. Wir bitten alle Kunden aus Österreich ihren zuständigen Händler zu kontaktieren!

Hier gelangst Du zu unserer Vertriebspartner-Übersicht:



Vertriebspartner Übersicht

Die Eckpunkte des Maßnahmenpaketes in Deutschland sind: 

MwSt.-Sonderfall für Betriebe mit Restaurant

Seit dem 01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2023 gilt die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants und Gaststätten auf 7%.


Ab dem 01.01.2024 muss dann wieder der alte Umsatzsteuersatz von 19% in der Rechnung ausgewiesen werden. 


ACHTUNG: Diese Anleitung basiert auf der aktuellen Programmversion.

Solltest Du ein Update benötigen, kannst Du gerne bei uns über den unten aufgeführten Button einen Preis anfragen.

Beachte, dass wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernehmen können!
Kontaktiere in jedem Fall zusätzlich Deinen Steuerberater. 

Jetzt Update anfragen

Anpassungen der Mehrwertsteuersätze vornehmen

Manager Anmeldung

Um die allgemeinen MwSt.-Sätze Deiner Artikel abzuändern, gehe bitte in das Backoffice der Software. Melde Dich dafür als Manager an (Standard 99)  und gehe in den Backoffice-Bereich der Software. 


ACHTUNG: 

Bitte ändere die Steuersätze erst zum 01.01.2024 ab und nicht vorher. 

Solltest Du Deinen Betrieb zwischen den Jahren nicht öffnen, kannst Du die Steuersätze natürlich gerne nach Abschluss Deiner letzten Buchung bzw. Durchführung Deiner letzten Buchung abändern. 

Artikel-Übersicht öffnen

Öffne unter Artikel & Lager die Artikel-Übersicht
Blende bei Bedarf zur Übersichtlichkeit die MwSt.-Spalten in der Tabelle ein.

Artikel-Übersicht öffnen

Öffne unter Artikel & Lager die Artikel-Übersicht
Blende bei Bedarf zur Übersichtlichkeit die MwSt.-Spalten in der Tabelle ein.

MwSt. Assistent öffnen

Öffne nun aus der Menüleiste den MwSt.-Assistenten.


Der Assistent führt Dich nun Schritt für Schritt durch die allgemeine Anpassung der MwSt.-Sätze und bei Bedarf durch die Anpassung der im Haus MwSt-Sätze für Speisen in der Gastronomie.


Bei den hinterlegten Preisen handelt es sich um Bruttopreise. 

Der MwSt. Assistent ändern lediglich die ausgewiesen MwSt.Sätze, jedoch nicht den Brutto Endpreis. Preisänderungen können aus rechtlichen & technischen Gründen nicht durchgeführt werden. 


Solltest Du Preisnachlässe an Deine Endkunden weitergeben wollen, kannst Du alternativ im Abrechnungsdialog einen Rabatt von beispielsweise 2% gewähren.
Eine Eingabe von Rabatt-Sätzen mit Nachkommastellen z.B. 2,5% ist technisch derzeit leider nicht möglich und auch nicht kurzfristig implementierbar!


Weitere Informationen

Gutscheine

Standardmäßig werden bei Verwendung der Gutschein-Funktion Mehrzweck-Gutscheine mit 0% MwSt. beim Gutschein-Verkauf verwendet.
Bei Einlösung eines Gutscheins, wird die MwSt. mit zu diesem Zeitpunkt der Einlösung geltenden MwSt.-Satzes für die ausgewählten Positionen verwendet.


Sollten Einzweck-Gutscheine mit MwSt. verwendet werden, denke daran den MwSt.-Satz in den lokalen Einstellungen unter Programmeinstellungen / Gutscheine an jeder Kasse zu den Stichtagen anzupassen!


ACHTUNG: Für steuerrechtliche Angaben können wir keine Gewähr geben. Bitte halte unbedingt Rücksprache mit Deinem Steuerberater! 

Pfand

Bei einer Pfand Berechnung oder Rückgabe wird immer der dem Artikel selbst zugrunde liegende MwSt.-Satz verwendet. Hier ist normalerweise keine Anpassung während dem Zeitraum notwendig.

Sollte bei der Pfand-Rückgabe ein anderer Steuersatz verwendet werden sollen, so könnte man einen Artikel z.B. "Pfandrücknahme" mit der Hauptwarengruppe "Pfand", Unterwaregruppe "Pfandrücknahme", Preis "-0,25€" und MwSt.-Satz "19%" anlegen und als Taste auf die Buchungsmaske legen.


ACHTUNG: Für steuerrechtliche Angaben können wir keine Gewähr geben. Bitte halte unbedingt Rücksprache mit Deinem Steuerberater! 

Tabakwaren

Da wir unterschiedliche Aussagen von Steuerberatern und Kunden erhalten haben, können wir keine verbindlichen Angaben machen, mit welchem MwSt.-Satz Tabakwaren ausgewiesen werden müssen. Derzeitiger Stand (ohne Gewähr) 16% ! Bitte frage hier unbedingt deinen Steuerberater!


ACHTUNG: Für Steuerrechtliche Angaben können wir keine Gewähr geben. Bitte halte unbedingt Rücksprache mit deinem Steuerberater! 

Pressebarcodes

Um die MwSt.-Sätze bei Presse-Barcodes zu ändern, gehe in das Backoffice Deiner Software. Öffne die Seite Artikel & Lager / Barcodes
und ändere nun bei den Datensätzen der Präfixen 41X und 43X, jeweils im rechten Bereich des Fensters, den MwSt.-Satz entsprechend ab.


ACHTUNG: Das Bearbeiten der MwSt.-Sätze bei Instore & Presse-Barcodes ist derzeit nur in der Pro Version möglich!

FiBu Add-On

Da die MwSt.-Sätze nicht automatisch in dem FiBu Add-On abgeändert werden, ändere diese in Deinem FiBu Add-On manuell ab. 

Hierfür gehe in das Backoffice Deiner Software. 

Öffne unter Verwaltung > Module > Finanzbuchhaltung den Bereich Konten Verknüpfungen

Hier kannst Du nun in der Spalte MwSt. den jeweiligen MwSt.-Satz eintragen. 

Bitte synchronisiere Deine Systeme:
Backoffice > Kassensysteme > Synchronisierung. ​
​Damit stellst Du sicher, dass alle Systeme aktualisiert wurden. 


Solltest Du bereits eine TSE in Betrieb genommen haben, benötigst Du mindestens die Programmversion 5.7.8. 
Sollten weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden diese hier auf der Seite veröffentlicht.​
Gerne kannst Du uns zur Unterstützung im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung buchen.

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